Wettspielbedingungen
Allgemeine Rahmenausschreibungen des Golf-Club Stromberg e.V.
§ 1 Verbindlichkeit von Verbandsordnungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. Das Wettspiel wird auf Grundlage des DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.
§ 2 Allgemeine Meldebedingungen / Meldeschluss
(1) Meldung zu einem Turnier durch Eintragung in die Meldeliste, Nutzung des Mail-Service der Internetseite www.gc-stromberg.de,ALBATROS Reservierungssystem oder über www.mygolf.de. Den Meldeschluss gibt die jeweilige Einzelausschreibung vor.
(2) Meldungen von auswärtigen Mitgliedern zu offenen Wettspielen können nur berücksichtigt werden, wenn der Spieler zeitgleich mit der Meldung einen von seinem Heimatclub bestätigten Vorgabenachweis vorlegt. Oder über das online-Portal www.mygolf.de
§ 3 Nenngeld
Das Ausbleiben eines für ein Wettspiel gemeldeten Spielers vom Turnier befreit diesen nicht von der Verpflichtung, das Nenngeld zu entrichten. Kann der Spieler überzeugend darlegen, dass er unverschuldet am Turnier nicht teilnehmen konnte, kann die Spielleitung ihn von der Verpflichtung, das Nenngeld zu zahlen, befreien.
§ 4 Abspielzeit („5-Minuten-Regel“)
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Jede weitere Verspätung führt zur Disqualifikation.
§ 5 Mitteilung, wo Zählkarten ausgegeben werden bzw. wieder einzureichen sind
(1) Die Zählkarten werden ab einer Stunde vor Beginn des Wettspieles im Sekretariat ausgegeben.
(2) Die Zählkarte ist im Sekretariat einzureichen. Sobald der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (Entscheidung 6-6c/1).
§ 6 Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
a) Zählspiel, Stableford. etc.
Bei gleichem Brutto-/ oder Nettoergebnis zweier oder mehrerer Teilnehmer in einem Wettspiel findet, sofern die Einzelausschreibung des Wettspiels nichts Anderes regelt, zur Ermittlung der Platzierung ein sogenanntes „Kartenstechen“ Anwendung. Dabei gewinnt derjenige Spieler, der die besseren letzten neun Löcher gespielt hat. Bei weiterem Gleichstand derjenige, der die besseren letzten sechs Löcher hat. Bei weiterem Gleichstand derjenige mit den besseren letzten drei Löchern. Bei weiterem Gleichstand das bessere Ergebnis auf dem letzten Loch. Zuletzt entscheidet das Los.
b) Lochspiel
Bei einem Lochspiel, das nach 18 Löchern „All Square“ steht, haben die Spieler unmittelbar nach dem letzten Loch des Wettspiels das Spiel an der ersten Spielbahn fortzusetzen. Die Spielfortsetzung ist eine Verlängerung der festgesetzten Runde, die aus so vielen Löchern besteht, wie zur Entscheidung des Lochspiels nötig sind. Die Vorgabenschläge sind erneut so verteilt, wie auf der festgesetzten Runde.
§ 7 Beendigung des Wettspiels / Preise
(1) Ein Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet.
(2) Es findet ein Mehrfachpreisausschluss statt. Für die Preisverteilung gilt Brutto vor Netto, sofern die Einzelausschreibung nichts Anderes regelt.
§ 8 Besserlegen
Sofern in einem Wettspiel „Besserlegen“ erlaubt wird, gilt dafür Folgendes:
Ein Ball auf der kurz gemähten Rasenfläche im Gelände darf markiert und straflos bewegt oder aufgehoben und gereinigt werden und innerhalb einer Scorekarten-Breite von der ursprünglichen Stelle, aber nicht näher zum Loch, nicht in ein Hindernis und nicht auf das Grün hingelegt werden. Der Spieler darf dies vor dem Schlag nur einmal tun. Ein so bewegter oder hinterlegter Ball ist „im Spiel“.
§ 9 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 60 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 45 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Der Anschluss an die voraus spielende Gruppe gilt als verloren, wenn die nachfolgende Gruppe mehr als ein Startintervall hinter der davor spielenden Gruppe zurückliegt.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel:
1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
§ 10 Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
(1) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen. Während der Unterbrechung des Turniers ist das Üben auf der Drivingrange, dem Chipping-/ und dem Puttinggrün untersagt. Das Signal für Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langer Signalton einer Sirene.
(2) Unterbricht ein Spieler selbstständig die Runde wegen Gewitter und auch die Spielleitung sieht einen Grund für die Unterbrechung des Spiels, so unterbricht die Spielleitung das Wettspiel insgesamt. Sieht die Spielleitung keinen hinlänglichen Grund für eine Unterbrechung, so muss der Spieler das Spiel sofort wieder aufnehmen, andernfalls ist der Spieler disqualifiziert.
(3) Alle Runden, die vor der Unterbrechung wegen Gewitter beendet waren, sind vorgabewirksam, da sie von dem Gewitter nicht betroffen waren. Ebenso sind alle im Anschluss an die Unterbrechung beendeten Runden vorgabewirksam.
(4) Das Wettspiel muss zu dem Zeitpunkt fortgesetzt werden, den die Spielleitung dazu bestimmt. Spieler, die sich weigern, nach einer Unterbrechung das Spiel wieder aufzunehmen, werden mit „ no Return“ für das Wettspiel gewertet.
(5) Erfolgt nach der Unterbrechung ein Abbruch des Wettspiels, weil es nicht zu Ende gespielt werden kann, sind weiterhin alle bis dahin vorliegenden Endergebnisse vorgabewirksam. Die nicht beendeten Runden werden unterteilt in Ergebnisse, die ggf. bereits im Puffer oder besser liegen und Ergebnisse, die schlechter als der Puffer liegen. Die ersteren Ergebnisse sind vorgabewirksam, die anderen Ergebnisse sind nicht vorgabewirksam.
(6) Für die Wertung des Wettspiels werden so viele Löcher herangezogen, wie die letzte Spielergruppe beenden konnte. Dies gilt nur, sofern die letzte Spielergruppe zumindest neun Löcher beendet hat. Andernfalls wird das Wettspiel nicht gewertet. Die Spielleitung kann in beiden Fällen jedoch einen neuen Termin für die Wiederholung des Wettspiels bestimmen. In diesem Fall verfällt das Ergebnis bereits beendeter Runden („das Wettspiel beginnt für alle wieder bei Null“).
§ 11 Üben zwischen zwei Runden (Driving-Range und Pitching-Grün) bei mehr als einer Runde.
Das Üben auf der Driving-Range, Putting-Green und Chipping-Green ist vor und zwischen den Runden erlaubt, auf dem Platz nicht.
§ 12 Belehrung bei Mannschaftswettspielen
In Übereinstimmung mit der Anmerkung zu Regel 8 der Golfregeln ist jeder einzelnen Mannschaft gestattet (zusätzlich zu den Personen, die nach dieser Regel um Belehrung gebeten werden dürfen) eine Person einzusetzen, die ihren Mannschaftsteilnehmern Belehrung erteilen darf. Die betreffende Person muss vor dem Erteilen von Belehrung der Spielleitung benannt werden.
§ 13 Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts
(1) Spieler dürfen während der vorgabenwirksamen Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden.
(2) Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung eines E-Carts gestattet. Es besteht Attestpflicht. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
(3) Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingung: Disqualifikation
§ 14 Nutzung von Entfernungsmessern
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.
§ 15 Doping
Mit der Meldung zu einem Wettspiel verpflichtet sich der Spieler zur Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien.
§ 16 Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geschlecht, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter
http://www.golf.de/publish/dgv-services/dgv/verbandsordnung eingesehen werden.
Mit der Meldung zu einem Wettspiel erkennt der Spieler an, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seines Bildes, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.
§ 17 Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Die Spielleitung
Golfclub Stromberg–Schindeldorf e.V. • Am Buchenring 6 • 55442 Stromberg • Tel: 06724 / 600 700
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